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Barrierefreies Webdesign – Ihre WCAG-konforme Website
P1 Commerce entwickelt barrierefreie Websites für Unternehmen und Behörden in ganz Deutschland – WCAG 2.1 AA konform, rechtssicher und für alle Nutzer zugänglich.
Unsere Leistungen
Alles aus einer Hand – von der Konzeption bis zum Launch
WCAG 2.1 AA Konformität
Wir entwickeln Websites, die den internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit (WCAG 2.1 Level AA) entsprechen – technisch sauber, dokumentiert und prüfbar.
Barrierefreies Webdesign
Zugängliche Gestaltung für alle Nutzer: ausreichende Kontraste, skalierbare Schriften, tastaturnavigierbare Elemente und klar strukturierte Inhalte.
Screenreader-Optimierung
Semantisches HTML, ARIA-Labels und strukturierte Seitenarchitektur sorgen dafür, dass Ihre Website für Screenreader-Nutzer vollständig zugänglich ist.
Mobile Barrierefreiheit
Barrierefreiheit gilt auf allen Geräten. Unsere Websites sind vollständig responsiv und erfüllen die Anforderungen an Touch-Bedienung und mobile Nutzerfreundlichkeit.
Barrierefreiheitserklärung
Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung nach BITV 2.0 – für öffentliche Stellen und Unternehmen, die rechtssicher aufgestellt sein möchten.
SEO & Performance
Barrierefreiheit und gute SEO gehen Hand in Hand. Semantischer Code, schnelle Ladezeiten und strukturierte Daten verbessern gleichzeitig die Zugänglichkeit und das Google-Ranking.
Barrierefreies Webdesign in Deutschland
Wählen Sie Ihre Stadt – wir betreuen Unternehmen in der gesamten Region
Unsere Projekte
Einblick in erfolgreich umgesetzte Webprojekte
Was unsere Kunden sagen
Echte Erfahrungen – verifizierte Google Bewertungen
Projekt anfragen
Kontaktieren Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden
Unsere Kunden








Barrierefreies Webdesign – für alle Nutzer zugänglich, rechtssicher und modern
Barrierefreies Webdesign ist heute keine optionale Ergänzung mehr, sondern ein zentrales Qualitätsmerkmal jeder professionellen Website. Mit der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act, EAA) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gelten ab Juni 2025 verbindliche Anforderungen für viele Unternehmen und Dienstleister in Deutschland. Wer jetzt handelt, ist rechtssicher aufgestellt und erreicht gleichzeitig mehr Menschen. P1 Commerce entwickelt barrierefreie Websites für Unternehmen, Behörden und gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland – WCAG 2.1 AA konform, nutzerfreundlich und technisch auf dem neuesten Stand.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Web Accessibility (Webzugänglichkeit) bedeutet, dass Websites so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, dem verwendeten Endgerät oder der Internetverbindung. Die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definieren vier Grundprinzipien: Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. P1 Commerce setzt diese Anforderungen technisch präzise um – mit semantischem HTML, ARIA-Attributen, ausreichenden Farbkontrasten, Tastaturnavigation und Screenreader-Kompatibilität.
Das BFSG – neue Pflichten für Unternehmen ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 für viele private Unternehmen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banking-Apps, E-Book-Reader und digitale Dienstleistungen. Auch öffentliche Stellen sind bereits länger gesetzlich zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Wir unterstützen Sie bei der BFSG-konformen Umsetzung Ihrer Website – von der technischen Analyse über das Design bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung.
Barrierefreies Webdesign für Unternehmen in ganz Deutschland
Wir arbeiten vollständig digital – per Telefon, Video-Call oder E-Mail. Damit betreuen wir Kunden in allen 50 größten Städten Deutschlands, von Berlin und Hamburg bis München, Frankfurt und Duisburg. Egal ob Sie ein Handwerksunternehmen in Dortmund, eine Arztpraxis in Stuttgart oder eine Behörde in Magdeburg sind – wir erstellen Ihre barrierefreie Website nach denselben hohen Qualitätsstandards. Unsere Websites entstehen innerhalb von einer bis vier Wochen und starten ab 800 € netto.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das BFSG und bin ich betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt in Deutschland ab dem 28. Juni 2025 für viele private Unternehmen. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, digitale Dienstleistungen und Apps. Öffentliche Stellen sind bereits jetzt gesetzlich zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet. Wir prüfen gerne, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Barrierefreie Websites starten bei P1 Commerce ab 800 € netto. Der genaue Preis hängt vom Umfang, der Komplexität und den gewünschten Funktionen ab. Wir erstellen ein transparentes Festpreisangebot nach dem kostenlosen Erstgespräch.
Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 und BITV 2.0?
Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) sind die internationalen Richtlinien des W3C für Webzugänglichkeit. Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinien für öffentliche Stellen. Beide Regelwerke basieren auf denselben Prinzipien. Wir erfüllen beide Standards.
Kann meine bestehende Website barrierefrei gemacht werden?
In den meisten Fällen ja. Wir führen eine Barrierefreiheitsanalyse durch und empfehlen dann den optimalen Weg – ob Nachbesserung der bestehenden Website oder Neugestaltung. Bei stark verälteten Websites ist ein Relaunch oft die wirtschaftlichere Lösung.
Erstellt P1 Commerce auch die Barrierefreiheitserklärung?
Ja. Die Barrierefreiheitserklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss auf öffentlich zugänglichen Websites veröffentlicht werden. Wir erstellen diese Erklärung nach BITV 2.0 gemeinsam mit Ihnen und integrieren sie in Ihre Website.